Umstrukturierungsbeihilfe beantragen
Leistungsbeschreibung
Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm bietet interessierten Winzerinnen und Winzern eine Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal an moderne Technik und zukünftige Markterfordernisse anzupassen.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeZur Erlangung von EU-Fördermittel, muss die zu fördernde Fläche vor der Maßnahme im Antrag Teil 1 (im Mai des Vorjahres) beantragt werden. Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erfolgt die Erlaubnis zur Entfernung der Rebstöcke (Rodungsbescheid).
Mit dem Antrag Teil 2 (im Januar des Pflanzjahres) wird die geplante Maßnahme angezeigt. Bei Flächen in einem Flurbereinigungsgebiet ist die Antragstellung des Teil 2 im April des Jahres der Besitzeinweisung.
Nach Durchführung der Pflanzung erfolgt die Fertigstellungsmeldung an die Kreisverwaltung.
Nach positiver Kontrolle erfolgt ein Bescheid.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Kreisverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag Teil 1 und 2 im WIP der Landwirtschaftskammer online ausfüllen. Den Ausdruck bei der zuständigen Kreisverwaltung einreichen.
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße- anbei der Link zu den Antragsformularen und der Richtlinie
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeIm Jahr vor der Pflanzung ist der Antrag Teil 1 (Rodungsantrag) zu stellen (01. bis 31.05.)
Im Jahr der Pflanzung ist der Antrag Teil 2 zu stellen. Die Antragstellung ist vom 01. bis 31.01. Bei Flächen im Flurbereinigungsgebiet ist die Antragstellung des Teil 2 im Jahr der Besitzeinweisung vom 01. - 30.04.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße- Verordnung (EU) Nr. 2021/2115
- Delegierte Verordnung (EU) 2022/126
- Verordnung zur Änderung wein- und hopfenrechtlicher Bestimmungen
- GAP-Strategieplan
- weitere Rechtsgrundlagen siehe Richtlinie