Umstrukturierungsbeihilfe beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm bietet interessierten Winzerinnen und Winzern eine Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal an moderne Technik und zukünftige Markterfordernisse anzupassen.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Zur Erlangung von EU-Fördermittel, muss die zu fördernde Fläche vor der Maßnahme im Antrag Teil 1 (im Mai des Vorjahres) beantragt werden. Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erfolgt die Erlaubnis zur Entfernung der Rebstöcke (Rodungsbescheid). 

    Mit dem Antrag Teil 2 (im Januar des Pflanzjahres) wird die geplante Maßnahme angezeigt. Bei Flächen in einem Flurbereinigungsgebiet ist die Antragstellung des Teil 2 im April des Jahres der Besitzeinweisung. 

    Nach Durchführung der Pflanzung erfolgt die Fertigstellungsmeldung an die Kreisverwaltung. 

    Nach positiver Kontrolle erfolgt ein Bescheid.

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Kreisverwaltung.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Antrag Teil 1 und 2 im WIP der Landwirtschaftskammer online ausfüllen. Den Ausdruck bei der zuständigen Kreisverwaltung einreichen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße
    • anbei der Link zu den Antragsformularen und der Richtlinie
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Im Jahr vor der Pflanzung ist der Antrag Teil 1 (Rodungsantrag) zu stellen (01. bis 31.05.)

    Im Jahr der Pflanzung ist der Antrag Teil 2 zu stellen. Die Antragstellung ist vom 01. bis 31.01. Bei Flächen im Flurbereinigungsgebiet ist die Antragstellung des Teil 2 im Jahr der Besitzeinweisung vom 01. - 30.04. 


  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße
    • Verordnung (EU) Nr. 2021/2115
    • Delegierte Verordnung (EU) 2022/126
    • Verordnung zur Änderung wein- und hopfenrechtlicher Bestimmungen
    • GAP-Strategieplan
    • weitere Rechtsgrundlagen siehe Richtlinie

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