Verwaltung des Gesundheitsamtes (Ref. 81)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Zuständigkeiten
- Anzeige einer überwachungspflichtigen Einrichtung nach §14 des Landesgesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGdG - Heilberufsüberwachung)
- Anzeige einer überwachungspflichtigen Einrichtung nach §7 des Landesgesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGdG)
- Beglaubigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln ins Ausland
- Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen