Beantragung der Jugendleitercard
Leistungsbeschreibung
Zur Anerkennung, Stärkung und Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen in der Jugendarbeit gibt es die Jugendleiter*innen-Card (JULEICA).Sie kann als bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit ausgestellt werden und dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis.
Die Ausstellung der JugendleiterInnen-Card ist JugendleiterInnen vorbehalten, die eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für die Ausübung ihrer Aufgaben erhalten haben. Die entsprechende Ausbildung hierzu muss bei einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfeoder von einem öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII durchgeführt worden sein. Der Besitz der JULEICA ermöglicht den Erhalt ausgewählter Rabatte und vergünstigter Eintrittspreise, etwa für Kulturveranstaltungen. Kommunen und Firmen bzw. Geschäfte haben hier unterschiedliche Möglichkeiten zur Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlich Tätiger.
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeJuleica 2025
Die nächste Jugendleiterschulung findet in Kooperation mit den Jugendpflegen der Verbandsgemeinden und der Jugendförderung der Stadt Landau im Frühjahr 2025 statt.Wochenende 1 15. - 16.03.2025
Wochenende 2 29. - 30.03.2025Anmeldungen und weitere Informationen unter: Gabi.Bloch@suedliche-weinstrasse.de
Verfahrensablauf
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
Die Beantragung der JugendleiterInnen-Card erfolgt online. Alternativ kann eine Beratung auch über den Landesjugendring erfolgen.
Das Jugendministerium regelt die Verfahrensweise und die Vorschriften bezüglich des Antrags, der Gültigkeit und dem Zweck der JULEICA.