Beantragung der Jugendleitercard

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Zur Anerkennung, Stärkung und Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen in der Jugendarbeit gibt es die Jugendleiter*innen-Card (JULEICA).Sie kann als bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit ausgestellt werden und dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis.

    Die Ausstellung der JugendleiterInnen-Card ist JugendleiterInnen vorbehalten, die eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für die Ausübung ihrer Aufgaben erhalten haben. Die entsprechende Ausbildung hierzu muss bei einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfeoder von einem öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII durchgeführt worden sein. Der Besitz der JULEICA ermöglicht den Erhalt ausgewählter Rabatte und vergünstigter Eintrittspreise, etwa für Kulturveranstaltungen. Kommunen und Firmen bzw. Geschäfte haben hier unterschiedliche Möglichkeiten zur Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlich Tätiger.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Juleica 2023
    Die nächste Jugendleiterschulung findet in Kooperation mit den Jugendpflegen der Verbandsgemeinden und der Jugendförderung der Stadt Landau im Spätjahr 2023 statt. 

    Wochenende  1       17. - 19. 11.2023
    Wochenende  2       24. - 26.11. 2023

  • Teaser

    Als JugendleiterIn können Sie eine sogenannte Jugendleitercard beantragen. Diese gilt als bundeseinheitlicher Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit und gewährt ebenso verschiedene Vergünstigungen.

  • Verfahrensablauf

    Die Beantragung der JugendleiterInnen-Card erfolgt im Online-Verfahren. Das Antragsverfahren vollzieht sich dabei wie folgt:

    • Als JugendleiterIn registrieren Sie sich auf der offiziellen Webseite und erstellen dort ein Benutzerkonto.
    • Sie geben dabei die erforderlichen Daten (wie Name, Geburtsdatum, Wohnort) ein, woraufhin Sie weitergeleitet werden.
    • Es folgt eine Abfrage dazu in welchem Bundesland der Träger seinen Sitz hat und bei welchem Träger Sie ehrenamtlich tätig sind.
    • Anschließend geben Sie die Daten der Schulung ein und laden ein Foto von sich hoch.
    • Nach Absenden des Antrags wird durch den Träger geprüft, ob alle Voraussetzungen zur Erstellung der JugendleiterInnen-Card gegeben sind.
    • Sofern dies der Fall ist, wird die Karte gedruckt und entweder an Ihre oder eine vom Träger gewünschte Adresse gesendet.
  • Zuständige Stelle

    In Rheinland-Pfalz fungiert der Landesjugendring als landesweite Zentralstelle für das Antragsverfahren.

  • Voraussetzungen

    Die JULEICA wurde für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit entwickelt. Eine JULEICA können JugendleiterInnen erwerben, wenn sie

    • mindestens 16 Jahre alt sind
    • einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben
    • tatsächlich ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig sind
    • eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für die Aufgabe als Jugendleiterin bzw. Jugendleiter erhalten haben und in der Lage sind, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten
    • für die Qualifizierung eine Ausbildung bei einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe durchlaufen haben
    • und diese Ausbildung mindestens 30 Zeitstunden (entsprechend 40 Schulungseinheiten) umfasst hat

    Benötigt wird zudem:

    • eine gültige E-Mail-Adresse
    • ein digitales Portrait-Foto
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird außer einem Foto, das digital eingefügt wird, keine gesonderten Unterlagen benötigt. 

  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine.

    Gebühr: gebührenfrei
    Vorkasse: Nein

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die JULEICA kann für eine maximale Laufzeit von 3 Jahren ausgestellt werden.

    Verlängerung der Jugendleitercard: In diesem Fall ist zur Auffrischung die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindesten 8 Zeitstunden (10 Schulungseinheiten) nachzuweisen.

    Die JULEICA kann für eine maximale Laufzeit von 3 Jahren ausgestellt werden.

    Geltungsdauer: 3 Jahre

  • Bearbeitungsdauer

    Frist: 2-3 Wochen

  • Rechtsgrundlage

    Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz regelt die Verfahrensweise und die Vorschriften bezüglich des Antrags, der Gültigkeit und dem Zweck der JULEICA. Anbei finden Sie Informationen zur letzten Bekanntmachung vom 10.12.2017 hinsichtlich der Ausstellung der JULEICA:

  • Anträge / Formulare

    Das Antragsverfahren verläuft online.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die mit dem Besitz der JULEICA verbundenen Vergünstigungen können regional sehr unterschiedlich ausfallen. Um einen Überblick zu erhalten, gibt es eine Datenbank, die die nach Regionen sortierten Ermäßigungen umfasst. Sie ist einsehbar unter:


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An wen muss ich mich wenden?

Die Beantragung der JugendleiterInnen-Card erfolgt online. Alternativ kann eine Beratung auch über den Landesjugendring erfolgen.

Das Jugendministerium regelt die Verfahrensweise und die Vorschriften bezüglich des Antrags, der Gültigkeit und dem Zweck der JULEICA.

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