Schulzeugnis ausstellen


An wen muss ich mich wenden?

Die Zeugnisausgabe erfolgt zu den vorgesehenen Terminen; eine Antragstellung ist nicht erforderlich.

Abgangszeugnisse werden immer dann erteilt, wenn eine Schülerin oder ein Schüler eine Schule zum regulären Zeitpunkt ohne Abschluss oder vorzeitig (z. B. wegen eines Wohnsitzwechsels) verlässt. Ein Antrag auf Erstellung eines Abgangszeugnisses ist auch dann nicht notwendig, da alle vom Schulbesuch abgemeldeten Schülerinnen und Schüler automatisch ein Abgangszeugnis erhalten.

Zuständige Abteilungen

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