Schulzeugnis ersetzen
Leistungsbeschreibung
Von Abschluss- und Abgangszeugnissen verwahren die Schulen für die Dauer von 60 Jahren Zweitschriften. Auf dieser Grundlage können auf Antrag Zweitschriften erstellt werden, wenn die Zeugnisoriginale verloren gegangen sind oder aus anderen Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen.
Teaser
Sie haben Ihr Zeugnis verloren? Es besteht die Möglichkeit, eine Zweitschrift ausstellen zu lassen.
Verfahrensablauf
Die Zweitschriften werden auf Antrag von den Schulleiterinnen und Schulleiern der Schulen, die das Originalzeugnis ausgestellt haben, gefertigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Vorlage von Personaldokumenten zum Nachweis der Personenidentität ist erforderlich. Hinweise zum Ausstellungsdatum des Originalzeugnisses oder zum Zeitraum des Schulbesuchs sind hilfreich.
Welche Gebühren fallen an?
In der Regel fallen keine Gebühren an. Nur bei Zweitausstellungen von Zeugnissen aufgrund von Rekonstruktionen werden Gebühren in Höhe von 27,00 bis 70,00 Euro erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
In der Regel ist eine Bearbeitung innerhalb weniger Tage möglich.
Rechtsgrundlage