Schulzeugnis ersetzen


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die Schulleitungen der Schulen, die das Originalzeugnis ausgestellt haben. Sollte diese Schule nicht mehr bestehen, z. B. weil sie in eine andere Schulart überführt oder mit einer anderen Schule zusammengeschlossen wurde, ist die Schulleitugn der Nachfolgeschule Ansprechpartner. Besteht auch keine Nachfolgeschule, kann das Schulamt des jeweiligen Schulträgers (Stadt-, Kreis- oder Verbandsgemeindeverwaltung) Auskünfte erteilen.

Zuständige Abteilungen

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