Schulbesuch Zurückstellung anordnen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können eine Zurückstellung Ihres schulpflichtigen Kindes bei der Schulleitung der zuständigen Grundschule schriftlich beantragen.

    Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin bzw. dem Schularzt.

    Eine Zurückstellung ist nur einmal zulässig und kann nur für die Dauer eines ganzen Schuljahres ausgesprochen werden.

    Bitte beachten Sie, dass eine Zurückstellung nur aus wichtigem Grund erfolgen kann. Als „wichtiger Grund“ kommen in der Regel gesundheitliche Gründe in Betracht.

    Deshalb wird in jedem Falle bei der Entscheidung, ob eine Zurückstellung erfolgt, das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung einbezogen. Es ist jedoch nicht alleine ausschlaggebend. Die Schulleitung wird sorgfältig abwägen, ob eine Zurückstellung gerechtfertigt ist.

    Wird eine Zurückstellung aus gesundheitlichen Gründen ausgesprochen, so kann der weitere Besuch des Kindergartens empfohlen werden.

  • Teaser

    Sie möchten Ihr schulpflichtiges Kind vom Schulbesuch zurückstellen lassen.

  • Verfahrensablauf

    Die Schulanmeldung der schulpflichtigen Kinder erfolgt im August / September bei der zuständigen Grundschule.

    Zwischen Oktober und Januar erfolgt die verpflichtende Schulärztliche Untersuchung.

    Die Eltern stellen bis zum 15. Mai einen formlosen Antrag auf Zurückstellung bei der Schule. Der Antrag muss eine Begründung enthalten.

    Die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.

  • Voraussetzungen

    • Beantragung nur aus wichtigem Grund
    • Schulärztliche Untersuchung
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Formloser Antrag auf Zurückstellung mit Begründung
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Antragstellung muss bis zum 15. Mai bei der zuständigen Grundschule erfolgen.

  • Bearbeitungsdauer

    Nach Antragstellung zum 15. Mai ist mit einer Bearbeitungsdauer von maximal 4 Wochen zu rechnen.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Formloser Antrag


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die für Ihr Kind zuständig ist.

Zuständige Abteilungen

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