Schulbuchausleihe
Leistungsbeschreibung
Eine Teilnahme an der Lernmittelfreiheit/Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für alle Schülerinnen und Schüler sämtlicher Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen, der Wahlschulbildungsgänge in Vollzeitform an den berufsbildenden Schulen sowie den Kollegs möglich.
Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz untergliedert sich in die Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) und die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe).
Teaser
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte mit allen Fragen, die Sie im Zusammenhang mit der Ausleihe gegen Gebühr haben, an den zuständigen Schulträger. Bei weiterführenden Schulen ist dies die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, bei Grundschulen die jeweilige Verbandsgemeinde. Bei Privatschulen wenden Sie sich bitte direkt an die Schule.