Berufsoberschule (BBS) aufnehmen

  • Leistungsbeschreibung

    Die BOS 1 führt zur Fachhochschulreife.

    Sie berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule oder Hochschule in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland.

    Sie vermittelt neben berufsorientierten Fachkenntnissen auch allgemeinbildende Kenntnisse.

    Die BOS 1 wird in Vollzeitform geführt und dauert ein Schuljahr.

    Sie gliedert sich in folgende Fachrichtungen und Schwerpunkte:

    • Gestaltung 
    • Gesundheit und Soziales 
    • Wirtschaft und Verwaltung 
    • Technik mit den Schwerpunkten: Agrarwirtschaft, Ingenieurwesen, Naturwissenschaft

    Sie umfasst neben den allgemeinen Pflichtfächern fachbezogene Fächer:

    • in der Fachrichtung Technik: Technologie/Informatik im jeweiligen Schwerpunkt 
    • in der Fachrichtung Wirtschaft: Betriebswirtschaftslehre/Informationsverarbeitung und Rechnungswesen 
    • in der Fachrichtung Sozialwesen: Pädagogik und Psychologie 
    • in der Fachrichtung Gestaltung: Betriebswirtschaftslehre, Gestaltungslehre und Ästhetik
  • Teaser

    Sie haben Spaß am Lernen, einen guten Schulabschluss  Sekundarabschluss I (auch „Mittlere Reife“ genannt), eine abgeschlossene Berufsausbildung und können sich vorstellen, sich weiterzubilden oder später einmal zu studieren? Die Berufsoberschule I (BOS 1) macht es Ihnen möglich.

  • Verfahrensablauf

    Eine erste Beratung erhalten Sie bei Ihrer berufsbildenden Schule oder der Agentur für Arbeit.

    Anmeldeschluss an einer BOS 1 mit der von Ihnen gewählten Fachrichtung: 01. März eines jeden Jahres.

    Die BOS 1 schließt nach einem Jahr mit einer Prüfung (schriftlicher und mündlicher Teil) ab.

    Tipp: Schauen Sie auf der Homepage der zuständigen Schule nach. Dort steht, wie Sie sich anmelden können.

  • Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Aufnahme in die BOS 1 ist der qualifizierte Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) und

    • eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder
    • der Abschluss einer Berufsausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf oder
    • eine erfolgreiche Beamtenausbildung oder
    • eine einschlägige fünfjährige Berufstätigkeit

    Achtung: Für die Aufnahme in die Fachrichtung Gestaltung ist darüber hinaus eine Eignungsprüfung erforderlich.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Anmeldeschluss: 01. März eines jeden Jahres.

    Ein Anmeldeformular erhalten Sie direkt bei der für Sie zuständigen berufsbildenden Schule (Schulsekretariat) oder als Download-Link auf der Homepage dieser berufsbildenden Schule.

    Beglaubigte Kopien folgender Unterlagen sind erforderlich:

    • Zeugnis des Sekundarabschlusses I
    • Facharbeiterbrief oder Gesellenbrief
    • Abschlusszeugnis der Berufsschule
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Schulgebühren an.

    Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann BAföG beantragt werden.

    Es besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an der Schulbuchausleihe (unentgeltlich bzw. entgeltlich).

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Anmeldeschluss ist jeweils der  01. März eines Jahres.

    Eine spätere Anmeldung ist nur dann möglich, wenn noch freie Schulplätze zur Verfügung stehen.

    Tipp: Fragen Sie direkt bei der zuständigen berufsbildenden Schule nach.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

     Tipp: Schauen Sie auf der Homepage der für Sie zuständigen berufsbildenden Schule nach. Dort finden Sie die richtigen Anmeldeformulare und Ansprechpartner. 


An wen muss ich mich wenden?

Bei der für Sie zuständigen berufsbildenden Schule erhalten Sie weitere Informationen zur BOS 1 und zum Anmeldeverfahren.

Die für Sie zuständige berufsbildende Schule finden Sie auf dem Bildungsserver Rheinland-Pfalz.

Tipp: Schauen Sie auf der Homepage der für Sie zuständigen Schule nach – dort finden Sie direkt die Ansprechpartner für die BOS 1 und weitere Informationen.

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