Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
Leistungsbeschreibung
In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege- wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
- ist auf 5 Jahre befristet,
- kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
- befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeVoraussetzungen zur Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII
-Persönliche Eignung (Eignungsgespräch mit der Fachberatung Kindertagespflege)
-Bereitschaft zur Kooperation mit den Eltern und dem Jugendamt
-Kindgerechte Räumlichkeiten
-Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller erwachsener Haushaltsmitglieder
-Ärztliches Attest
-Erste Hilfe am Kind (Lehrgang)
-Lebensmittelhygienekurs
-Teilnahme an der Qualifizierung für Kindertagespflege
Teaser
Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeWenn Sie
-Kinder in ihrer Entwicklung und Förderung unterstützen wollen
-Freude am Umgang mit Kindern haben und eine konstante Bezugsperson für sie sein wollen
-Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Eltern und der Fachberatung des Jugendamtes haben
-Die Selbständigkeit bevorzugen und Ihre Arbeitszeiten individuell einteilen möchten
-Kinder in Ihrem Haushalt oder im Haushalt der Eltern betreuen möchten, dann könnte diese Tätigkeit für Sie in Frage kommen!
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn
- Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
- Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
- Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeVoraussetzungen zur Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII
-Persönliche Eignung (Eignungsgespräch mit der Fachberatung Kindertagespflege)
-Bereitschaft zur Kooperation mit den Eltern und dem Jugendamt
-Kindgerechte Räumlichkeiten
-Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller erwachsener Haushaltsmitglieder
-Ärztliches Attest
-Erste Hilfe am Kind (Lehrgang)
-Lebensmittelhygienekurs
-Teilnahme an der Qualifizierung für Kindertagespflege
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeDas können wir bieten:
-Information und Vermittlung
-Fachkundige Beratung und Begleitung
-Gewährung von Geldleistungen nach § 23 SGB VIII
-Hälftige Übernahme von angemessenen Kranken, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträgen
-Erstattung der Unfallversicherungsbeiträge
-Qualifizierungskurse
Kurztext
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeWenn Sie
-Kinder in ihrer Entwicklung und Förderung unterstützen wollen
-Freude am Umgang mit Kindern haben und eine konstante Bezugsperson für sei sein wollen
-Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Eltern und der Fachberatung des Jugendamtes haben
-Die Selbstständigkeit bevorzugen und Ihre Arbeitszeiten individuell einteilen möchten
-Kinder in Ihrem Haushalt oder im Haushalt der Eltern betreuen möchten,
dann könnte diese Tätigkeit für Sie in Frage kommen!