Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.

    Die Erlaubnis zur Kindertagespflege

    • wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
    • ist auf 5 Jahre befristet,
    • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
    • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.
    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Voraussetzungen zur Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII

    -Persönliche Eignung (Eignungsgespräch mit der Fachberatung Kindertagespflege)

    -Bereitschaft zur Kooperation mit den Eltern und dem Jugendamt

    -Kindgerechte Räumlichkeiten

    -Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller erwachsener Haushaltsmitglieder

    -Ärztliches Attest

    -Erste Hilfe am Kind (Lehrgang)

    -Lebensmittelhygienekurs

    -Teilnahme an der Qualifizierung für Kindertagespflege

  • Teaser

    Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Wenn Sie

    -Kinder in ihrer Entwicklung und Förderung unterstützen wollen

    -Freude am Umgang mit Kindern haben und eine konstante Bezugsperson für sie sein wollen

    -Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Eltern und der Fachberatung des Jugendamtes haben

    -Die Selbständigkeit bevorzugen und Ihre Arbeitszeiten individuell einteilen möchten

    -Kinder in Ihrem Haushalt oder im Haushalt der Eltern betreuen möchten, dann könnte diese Tätigkeit für Sie in Frage kommen!

  • Voraussetzungen

    Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn

    • Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
    • Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
    • Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.
    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Voraussetzungen zur Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII

    -Persönliche Eignung (Eignungsgespräch mit der Fachberatung Kindertagespflege)

    -Bereitschaft zur Kooperation mit den Eltern und dem Jugendamt

    -Kindgerechte Räumlichkeiten

    -Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller erwachsener Haushaltsmitglieder

    -Ärztliches Attest

    -Erste Hilfe am Kind (Lehrgang)

    -Lebensmittelhygienekurs

    -Teilnahme an der Qualifizierung für Kindertagespflege

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Das können wir bieten:

    -Information und Vermittlung

    -Fachkundige Beratung und Begleitung

    -Gewährung von Geldleistungen nach § 23 SGB VIII

    -Hälftige Übernahme von angemessenen Kranken, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträgen

    -Erstattung der Unfallversicherungsbeiträge 

    -Qualifizierungskurse

  • Kurztext

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Wenn Sie

    -Kinder in ihrer Entwicklung und Förderung unterstützen wollen

    -Freude am Umgang mit Kindern haben und eine konstante Bezugsperson für sei sein wollen

    -Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Eltern und der Fachberatung des Jugendamtes haben

    -Die Selbstständigkeit bevorzugen und Ihre Arbeitszeiten individuell einteilen möchten

    -Kinder in Ihrem Haushalt oder im Haushalt der Eltern betreuen möchten,

    dann könnte diese Tätigkeit für Sie in Frage kommen!


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

Sind Sie interessiert?

Dann können Sie sich gerne mit der Fachberatung der Kindertagespflege des Kreisjugendamtes Südliche Weinstraße in Verbindung setzen!

Die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson wird in der Regel jährlich durch das Haus der Familie in Landau angeboten. 

Der Kurs beinhaltet 210 Unterrichtseinheiten und 40 Stunden Praktikum.

Die Kursgebühr von 210 Euro kann unter bestimmten Voraussetzungen teilweise vom Jugendamt zurückerstattet werden. 

Die Qualifizierung wird vom Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz bezuschusst. 





Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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