Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Kindertagespflege ist eine Betreuungsform für Kinder im Alter von 0 – 14 Jahren und neben den Kindertageseinrichtungen das zweite Standbein der rheinland-pfälzischen Kinderbetreuung.

    Sie ist familiennah und zeitlich flexibel und somit besonders attraktiv für Eltern, die noch sehr junge Kinder haben oder durch ihre Arbeitszeiten einer zeitlich besonders flexiblen Kinderbetreuung bedürfen.

    In Rheinland-Pfalz wird Kindertagespflege von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen außer in Kindertageseinrichtungen geleistet. In der Kindertagespflege können grundsätzlich max. 5 fremde Kinder gleichzeitig von einer Tagespflegeperson betreut werden

    Rheinland-pfälzische Tagespflegepersonen benötigen für ihre Arbeit eine Qualifizierung.

    Im Rahmen der öffentlich geförderten Kindertagespflege erhalten qualifizierte Tagespflegepersonen einen bestimmten – örtlich differierenden – Stundensatz. Zu beachten ist auch, dass die Tagespflegeperson von ihrem Arbeitgeber angestellt werden kann.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte, familiäre und individuelle Betreuung von Kindern in Kleingruppen mit einer festen Bezugsperson. Der Fokus liegt dabei auf der Betreuung von Kindern zwischen 0 und 3 Jahren. Die Betreuung von Kindern durch eine Kindertagespflegeperson stellt ein gleichrangiges Angebot zur Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung (Kita) dar. Beide Betreuungsformen haben den gesetzlichen Auftrag der Bildung, Erziehung und Förderung der Kinder. 

    Voraussetzungen für die Förderung eines Kinder in der Kindertagespflege:

    -Ab dem vollendeten 1.bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres können bis zu 20 Stunden Kindertagespflege unabhängig von Berufstätigkeit gewährt werden. Ein darüber hinaus gehender Betreuungsbedarf kann abhängig zu nachgewiesenen Arbeitszeiten der Eltern gewährt werden. 

    -Ab dem vollendeten 2.Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht in Rheinland-Pfalz Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen. Eine Förderung in Kindertagespflege ist möglich, wenn am jeweiligen Wohnort oder in zumutbarer Entfernung nachweislich kein freier Platz in einer Kindertagesstätte vorhanden ist. Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung wird für diese Altersgruppe vorrangig in Kindertageseinrichtungen erfüllt. Ebenso kann Kindertagespflege bis zur Vollendung des 3.Lebensjahres auf Wunsch der Eltern gefördert werden, dabei wird aber weiterhin ein Kostenbeitrag erhoben.

    -Schulkinder werden vorrangig in schulischen Angeboten betreut.

    -Eine ergänzende Förderung in der Kindertagespflege (z.B. Randzeiten oder Ferienbetreuung) ist möglich.

    -Grundsätzliche Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung ist, dass die Geeignetheit der Kindertagespflegeperson bereits durch das zuständige Jugendamt festgestellt ist.

    -Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass vor Aufnahme in die Kindertagespflege der ausreichende Masernschutz oder das Vorliegen einer ärztlich bescheinigten medizinischen Kontraindikation nachzuweisen ist. Das Vorliegen des Masernschutzes wird durch die Tagespflegeperson überprüft


  • Teaser

    In Rheinland-Pfalz wird Kindertagespflege von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen außer in Kindertageseinrichtungen geleistet.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Im Beratungsgespräch bei Ihrem Jugendamt erfahren Sie, wo Sie geeignete Tagespflegepersonen finden und welche Unterlagen Sie konkret benötigen, um den Antrag auf öffentliche Zuwendungen stellen zu können.

    Das Jugendamt ist auch für die Eignungsprüfung, die Qualifizierung und die Erteilung der Pflegeerlaubnis für Tagespflegepersonen zuständig.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Wenn Sie auf der Suche nach einer geeigneten Kindertagespflegeperson sind und Sie einen Antrag auf Kindertagespflege stellen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiterinnen der Fachberatung Kindertagespflege.

    Die von Ihnen ausgefüllten Antragsunterlagen senden Sie uns entweder als pdf oder auf dem Postweg wieder zurück.

    Der Antrag muss spätestens vor Beginn der Eingewöhnung im Jugendamt eingegangen sein.

    Sind die Fördervoraussetzungen gegeben, leistet das Kreisjugendamt die Geldleistung an die Kindertagespflegeperson.

    Der von den Eltern zu leistende Kostenbeitrag wird berechnet (siehe Kostenbeitragstabelle/Antragsunterlagen)

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Entgelte für die Tagespflegeperson orientieren sich am jeweiligen Betreuungsumfang und werden vom Jugendamt festgesetzt. Auch der Kostenbeitrag der Eltern orientiert sich am Betreuungsumfang und wird einkommensabhängig vom Jugendamt ermittelt. Ausführliche Informationen erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Antrag auf öffentliche Förderung sollte grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit der Tagespflegeperson gestellt werden.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Formulare für Anträge von Kostenübernahmen bzw. finanziellen Förderungen der Kindestagespflege erhalten Sie  beim zuständigen Jugendamt nach persönlicher Beratung.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weiterführende Informationen finden Sie im Internet auf der jeweiligen Seite des zuständigen Jugendamtes, dem Kitaserver oder erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch mit dem Jugendamt vor Ort.


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das örtliche Jugendamt.

Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

Ansprechpartner:

Fachliche Beratung

Vermittlung und Eignungsfeststellung

Frau Bettina Forster

Telefon: 06341-940 780

Email: bettina.forster@suedliche-weinstrasse.de

Frau Sigrid Heupel

Telefon: 06341-940 781

Email: sigrid.heupel@suedliche-weinstrasse.de


Fragen zur finanziellen Förderung:

Frau Gerda Engelhard

Telefon: 06341-940 782

Email: gerda.engelhard@suedliche-weinstrasse.de

Frau Diana Hirsch

Telefon: 06341-940 782

Email: diana.hirsch@suedliche-weinstrasse.de

Frau Silvia Neupert

Telefon: 06341-940 755

Email: silvia.neupert@suedliche-weinstrasse.de



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