Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn

    • sich Ihr Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht hat,
    • Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) sich um mehr als 15 Prozent verringert hat oder
    • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert hat.

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen dadurch verringert, dass weniger Mitglieder in Ihrem Haushalt zu berücksichtigen sind, kann das auch ein Grund für eine Änderung des Wohngeldes sein.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

Sachbearbeitung:

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Frau Lochbaum

A - Da

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Db - Hi

Frau Kaas

Hj - Mo

Frau Hartkorn

Mp - Sa

Frau Arulrajah

Sb - Z


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