Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.
Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung.
Voraussetzungen
- mindestens 15 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- abgeschlossene Unfallversicherung
- gezahlte Prüfungsgebühr
- abgeschlossene Teilnahme an Ausbildungskurs
- gegebenenfalls Einwilligung der Erziehungsberechtigten
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße- Ausweis
- Kopie des Antrags auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
- Nachweis über eine Haftpflichversicherung für den Waffengebrauch
- Nachweis einer Unfallversicherung
- Nachweis über Zahlung der Prüfungsgebühr
- Nachweis über abgeschlossene Teilnahme an einem Ausbildungskurs
- gegebenenfalls Einwilligung der sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Nachweis über die Behinderung (sofern eine Prüfungserleichterung beantragt wird)
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeDie Gebühr richtet sich nach der Landesverordnung über die Gebühren der Jagdverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).
https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-JagdVwGebVRPV5Anlage
Rechtsgrundlage
§ 15 Absatz 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Anträge / Formulare