Hausschlachtung anmelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Haustiere oder Huftiere selbst zuhause schlachten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anmelden. Unter Hausschlachtung wird die Schlachtung der Tiere außerhalb eines gewerblicher Schlachthofes verstanden..
Die Fleischgewinnung für andere Personen ist eine gewerbliche Tätigkeit und darf nur unter Einhaltung der Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts erfolgen. Für die Hausschlachtung gelten keine gesetzlichen Hygienebestimmungen. Sie entscheiden selbst über die Sauberkeit ihrer Arbeit.
Der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen unterliegen
- Rinder,
- Schweine,
- Schafe,
- Gehegewild
- Ziegen und andere Paarhufer,
- Pferde und andere Einhufer, sofern ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist.
Teaser
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung der jeweiligen kreisfreien Stadt.