Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerblich Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft die Schlachtung von:
- Rinder,
- Schweine,
- Schafe,
- Ziegen,
- Pferde und andere Huftiere,
- Ggf. Geflügel
- Ggf. Hasentiere
- Farmwild.
Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen außer für Kaninchen und Geflügel ohne körperlichen Auffälligkeiten.
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeDie Schlachttier- und Fleischuntersuchung wird durch amtliche Tierärzte und amtliche Fachassistentendurchgeführt.
Den zuständigen Mitarbeiter je Untersuchungsbezirk können Sie dieser Auflistung entnehmen.
Die entsprechenden Gebühren sind der Satzung des Landkreises Südliche Weinstraße über die Erhebung von Gebühren für amtliche Kontrollen im Bereich der Lebensmittel tierischen Ursprungs vom 24.09.2012, gültig ab 01.11.2012, zu entnehmen.
Teaser
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
An wen muss ich mich wenden?
Bitte ewnden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung bzw. an die Stadtverwaltung der jeweiligen kreisfreien Stadt.