Umwandlungsgenehmigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie möchten auf Ihrem Grundstück vorhandenen Wald roden und in eine andere Bodennutzungsart z. B. ein Feld oder eine Wiese umwandeln?
Nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes dürfen Sie Wald nur mit Genehmigung des Forstamtes roden und in eine andere Bodennutzungsart umwandeln.
Die Genehmigung kann befristet und gegen Auflagen wie erteilt werden.
Teaser
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Unterstützende Institutionen
An wen muss ich mich wenden?
Für eine Genehmigung wenden Sie sich an das jeweils zuständige Forstamt als untere Forstbehörde. Die Kontaktdaten können Sie auf der Internetseite von Landesforsten Rheinland-Pfalz einsehen.