Landesblindengeld


An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag ist bei der für den Wohnort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung zu stellen.

Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

Sachbearbeitung:

Nachname beginnt mit:

Frau Sand 

A – He 

Frau Weber 

Hf – K 

Frau Flory 

L – Sp 

Frau Becker 

St – Z 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Auf dem richtigen Weg.