Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

    Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

    Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

    Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Jeder, der gewerbsmäßig erstmalig mit Lebensmitteln umgeht oder regelmäßig Lebensmittel für die Öffentlichkeit zubereitet, benötigt eine solche Erstbelehrung. Dies gilt beispielsweise für Beschäftigte in Gaststätten, Restaurants, Kantinen und Cafes.

    Die Belehrung wird online durchgeführt. Dies bedeutet, dass Sie nicht mehr persönlich beim Gesundheitsamt vorsprechen müssen. Die Belehrung ist in 26 Sprachen verfügbar.

    Zur Durchführung der Online-Belehrung hat der Landkreis Südliche Weinstraße das Technologiezentrum Glehn (TZG) beauftragt.

    Eine vorherige Anmeldung zur Teilnahme ist zwingend erforderlich.

    Anbei erhalten Sie Informationen bezüglich des Ablaufs.

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