Weiterbildung für Psychologische Psychotherapeuten anerkennen

  • Leistungsbeschreibung

    Durch eine Bereichsweiterbildung können nach der Approbation eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für bestimmte therapeutische Tätigkeiten erlangt werden.

    Aktuell können folgende Bereichsweiterbildung durch die LPK RLP anerkannt werden:

    1. Neuropsychologische Psychotherapie
    2. Psychodiabetologie
    3. Spezielle Schmerzpsychotherapie
    4. Psychoanalyse
    5. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
    6. Verhaltenstherapie
    7. Gesprächspsychotherapie (momentan leider keine anerkannte Weiterbildungsstätte in RLP vorhanden)
    8. Systemische Therapie
    9. Gutachterliche Tätigkeit im Bereich der Rechtspsychologie (Spezialisierungsmodule, die momentan von der LPK RLP anerkannt werden können: Familienrecht und Strafrecht/Strafvollstreckungsrecht)

    Nach Abschluss einer Bereichsweiterbildung kann bei der Kammer ein Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung gestellt werden, womit eine Führung des Weiterbildungstitels ermöglicht wird.

  • Verfahrensablauf

    Schritt 1: Mit Beginn der Bereichsweiterbildung Antrag bei der Kammer auf Eintrag ins Weiterbildungsregister stellen.

    Schritt 2: Nach erfolgreicher Beendigung der Bereichsweiterbildung (hierfür unbedingt die aktuellen Vorgaben der Weiterbildungsordnung der LPK RLP beachten) kann der Antrag auf Anerkennung einer Zusatzbezeichnung ausgefüllt und zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen an die Postanschrift der Kammer gesendet werden.

    Sollte dem Antrag stattgegeben werden, erhalten Sie direkt im Anschluss den Anerkennungsbescheid und die Urkunde, womit Sie die Zusatzbezeichnung führen dürfen.

    Sollten dagegen Rückfragen bestehen oder Nachweise fehlen, wendet sich die LPK RLP an Sie.

    Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, erhalten Sie den Ablehnungsbescheid. Beachten Sie bitte, dass der Antrag auch dann gebührenpflichtig ist. Sie haben anschließend einen Monat Zeit hier ggf. Widerspruch einzulegen.

  • Voraussetzungen

    Für die Anerkennung der Bereichsweiterbildung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Approbation als Psychologische*r Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in
    • Zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung: Mitgliedschaft bei der LPK RLP
    • Gestellter Antrag auf Eintrag ins Weiterbildungsregister zu Beginn der Weiterbildung
    • Absolvierung der theoretischen und praktischen Bereichsweiterbildung an von einer Landespsychotherapeutenkammer anerkannten Weiterbildungsstätten
    • Erfüllung aller Vorgaben der Weiterbildungsordnung, die einzureichenden Nachweise sind im Antragsformular genau gelistet.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr für einen Antrag auf Erwerb einer Zusatzbezeichnung richtet sich nach dem Aufwand, beträgt jedoch mindestens 360,00 €.

  • Rechtsgrundlage

Auf dem richtigen Weg.