Erwerb einer Waffe anzeigen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

  • Verfahrensablauf

    Sie müssen den Erwerb einer erlaubnisbedürftigen Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

  • Voraussetzungen

    • Beim Erwerb einer Waffe: Erwerbsberechtigung (Waffenbesitzkarte [ggf. mit Voreintrag] oder Jagdschein)
    • Beim Überlassen einer Waffe: Erwerbsberechtigung des Empfängers
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße
    • Waffenbesitzkarte (WBK) ggf. mit Voreintrag
    • Europäischer Feuerwaffenpass (wenn Eintragung gewünscht)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Die Gebühren richten sich nach der "Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung" in der jeweils gültigen Fassung. 

  • Rechtsgrundlage

Auf dem richtigen Weg.