Rechnungs- und Gemeindeprüfung

  • Leistungsbeschreibung

    Die örtliche Prüfung (Rechnungsprüfung) umfasst insbesondere die Prüfung der Jahres- und Gesamtabschlüsse des Landkreises sowie dessen gesamter Haushaltswirtschaft, die Überwachung der Zahlungsbwicklung und die Durchführung von Kassenprüfungen.

    Die überörtliche Prüfung (Gemeindeprüfung) umfasst die Prüfung der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung der kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände, der Zweckverbände, öffentlich-rechltichen Stiftungen und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie von Unternehmen in privatrechtlicher Form, an denen Körperschaften des öffentlichen Rechts mehrheitlich beteilig sind. Ebenso werden Kassenprüfungen bei den Verbandsgemeinde- und Sonderkassen durchgeführt.

    Weitere Prüfungen sind insbesondere Verwendungsnachweis- und Abrechnungsprüfungen.

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