Kreistagswahl: Feststellung von Ausschlussgründen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Beamter oder ein Beschäftigterder Kreisverwaltung sind, dürfen Sie nicht Mitglied des Kreistags werden.
Auch als bei der Kreisverwaltung tätiger Beamter oder Beschäftigter des Landes, können Sie nicht gleichzeitig dem Kreistag angehören.
Verfahrensablauf
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Lara Gsell
- Frau Melissa HertigReferatsleitung
- Herr Marcel Knopf