Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Leistungsbeschreibung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Rheinland-Pfalz die Landkreise und die kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.