Sammlungen: Erlaubnispflicht

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sammlungen sind in Rheinland-Pfalz erlaubnispflichtig, wenn durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person gesammelt wird (z. B. bei Haustür- oder Straßensammlungen).

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Viele Organisationen sind auf Spenden in Form von Geld- oder Sachmitteln angewiesen, um ihre gemeinnützigen Ziele zu erfüllen. Spendensammlungen werden in unterschiedlichen Formen durchgeführt: 

    • bei Haus- und Straßensammlungen oder
    • öffentlichem Aufruf durch Geld- oder Sachspenden
    • für einen „guten Zweck“, meist durch eingetragene, gemeinnützige Vereine


  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Auskünfte und Bewertungen zu Spenden sammelnden Organisationen gibt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 1.000 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere humanitär-karitativen Bereichs. Das DZI beantwortet gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.

    Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der Deutsche Spendenrat e. V.

Auf dem richtigen Weg.