Waffen und Munition Erlaubnis zur Verbringung beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Waffen oder Munition dauerhaft aus Deutschland ins Ausland oder umgekehrt verbringen möchten, benötigen Sie hierzu eine vorherige Erlaubnis. 

  • Verfahrensablauf

    Sie müssen die Erlaubnis zur Verbringung von Schusswaffen oder Munition bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

    Die Waffenbehörde erteilt Ihnen die Erlaubnis, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • bei Mitnahme nach Deutschland aus EU-Mitgliedstaat, aus der Schweiz, aus Liechtenstein oder aus Island
      • ausgefülltes Antragsformular "WaffG - Verbringen von Schusswaffen und Munition"
      • Genehmigung des zuständigen Hauptzollamtes (wenn erforderlich)
    • bei Mitnahme aus Deutschland in einen EU-Mitgliedstaat, in die Schweiz, nach Liechtenstein oder nach Island
      • ausgefülltes Antragsformular "WaffG - Verbringen von Schusswaffen und Munition"
      • Zustimmung des Staates (wenn erforderlich) beziehungsweise der Nachweis, dass keine Zustimmung erforderlich ist
  • Rechtsgrundlage

    § 29 Waffengesetz (WaffG)

    § 29 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)


  • Anträge / Formulare

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