Tierschutz leben
Leistungsbeschreibung
Tierschutz bedeutet, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Dazu steht jeder einzelne in der Verantwortung indem man:
- sich vor einer Tieranschaffung (Haus- oder Nutztier) überprüft, ob man den Bedürfnissen des jeweiligen Tieres gerecht werden kann,
- einen artgerechten Umgang sowie eine artgerechte Haltung pflegt
- die Tiere bedürfnisgerecht versorgt und ernährt
Die Veterinärbehörden führen risikoorientiert und anlassbezogen Kontrollen von Tierhaltungen durch. Dabei gehen sie Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach - auch bei Privathaltungen.
Zu den Aufgaben der Veterinärbehörden gehört auch die Überwachung des Tierschutzes beim Transport oder der Schlachtung. Die zuständigen Behörden leiten im Bedarfsfall Bußgeldverfahren ein oder erteilen Haltern und Betreuern Auflagen, um Missstände zu beseitigen. Soweit der Verdacht auf ein Straftat besteht, wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeTierschutz
1. Verpflichtung zur Anmeldung bestimmter Tierhaltungen
Nach § 26 und § 45 der Viehverkehrsverordnung hat derjenige, der Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel Gehegewild, Kameliden und nicht in § 26 Abs. 1 aufgeführte Klauentiere halten will, dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes anzuzeigen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.
Nach § 1 a der Bienenseuchen-Verordnung hat derjenige, der Bienen halten will, dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.
Die Anmeldung ist mit beigefügten Datenblättern vorzunehmen. Nach Erfassung der Daten wird die Betriebsnummer mitgeteilt.Datenblatt an die Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Gatterwild oder Geflügel
Datenblatt an die Halter von Bienen
2. Pferdehaltung
Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten
3. Hundehaltung
siehe bitte die Tierschutz-Hundeverordnung vom 02. Mai 2001
Für die Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene im Landkreis Südliche Weinstraße und Stadtgebiet Landau ist Frau Seither die zuständige Amtstierärztin.
Für den Tierschutz im Landkreis Südliche Weinstraße und Stadtgebiet Landau ist Frau Kasper die zuständige Amtstierärztin.4. Artgerechte Haltung von Haus- und Nutztieren
Wichtige und hilfreiche Hinweise zur Haltung von Haus- und Nutztieren bietet der Deutsche Tierschutzbund in seinen Merkblättern.
siehe unter www.tierschutz-tvt.de/alle-merkblaetter-und-stellungnahmen/Teaser
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde der Kreisverwaltung.