Eingliederungshilfe durch IntegrationshelferIn für Kinder und Jugendliche mit Behinderung an Schulen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Schülerinnen und Schüler mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen, die zum Besuch der Schule einer individuellen Unterstützung bedürfen, können durch einen sogenannten Integrationshelfer bzw. eine Integrationshelferin begleitet werden. 

    Diese unterstützen bei der schulischen Integration von Kindern und Jugendlichen mit einer (drohenden) seelischen oder wesentlichen geistigen oder körperlichen Behinderung. Die Zugehörigkeit zum leistungsberechtigten Personenkreis erfolgt oftmals durch ein entsprechendes (amts-)ärztliches Attest.
    Sie begleiten die Schüler durch den Schulalltag (einschließlich Schulweg), gehen kontinuierlich auf individuelle Bedürfnisse ein und unterstützen ihre Teilhabe am allgemeinen Schulsystem.

    Die Integrationshelfer übernehmen sowohl pflegerische Hilfen (z.B. Hilfen beim Toilettengang) und lebenspraktische Aufgaben (z.B. Hilfen beim An und Auskleiden in der Schule, bei der Orientierung) als auch Hilfestellung im Unterricht (z.B. Arbeitsplatz einrichten, Handführung). Sie bieten aber auch Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich (z. B. Beruhigung des Schülers) an. Außerdem helfen sie bei der Kommunikation.

    Die Eingliederungshilfe ist eine Hilfemaßnahme und keine pädagogische unterrichtliche Fördermaßnahme. Daher sind die Integrationshelfer auch keine Zweitlehrer.

    Die konkreten Aufgaben der Schulbegleitung bestimmen sich nach den jeweiligen persönlichen Erfordernissen der Schüler und sind demnach sehr individuell. Der Bedarf einer Unterstützung wird in der Regel durch einen Gesamtplan unter Beachtung eines Schulberichtes festgestellt.
     


An wen muss ich mich wenden?

Das Jugendamt oder Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (bei großen kreisangehörigen Städten mit einem eigenen Jugendamt sind diese für eine Leistung im Rahmen der Jugendhilfe bei Kindern und Jugendlichen mit einer seelischen Behinderung zuständig).

Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

Sachbearbeitung:

Nachname beginnt mit:

Frau Sand 

A – He 

Frau Weber 

Hf – K 

Frau Flory 

L – Sp 

Frau Becker 

St – Z 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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