Krankenhilfe, Hilfe zur Gesundheit

  • Leistungsbeschreibung

    Die Krankenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII ist für denjenigen von Bedeutung, der nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, keine private Krankenversicherung abgeschlossen hat und die Kosten nicht selbst tragen kann. Die Krankenhilfe umfasst ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Versorgung mit Arzneimitteln, Verbandmaterial und Zahnersatz, Krankenhausbehandlung sowie sonstige zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung erforderliche Leistungen. Die Leistungen werden im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht.
     
    Kein Sozialhilfeempfänger muss befürchten, schlechter behandelt zu werden als ein Kassenpatient. Er kann aber auch keine bessere Behandlung verlangen.


    Der Anfangsbuchstabe Ihres Nachnamens ist A - L, wenden Sie sich bitte an 06341 940-675.

    Der Anfangsbuchstabe Ihres Nachnamens ist M - Z, wenden Sie sich bitte an 06341 940-725.


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