Individuelle Teilhabeplanung bei Eingliederungshilfe

  • Leistungsbeschreibung

    Bei Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem 6. Kapitel SGB XII wird vor der Besprechung in der Teilhabekonferenz (siehe Teilhabekonferenz) mit der/dem Antragsteller/in und ggf. einem rechtlichen Vertreter oder Angehörigen über Art und Umfang der Hilfen beraten. Es wird zusammen ein Teilhabeplan (THP) erstellt oder über einen bereits vorhandenen Teilhabeplan beraten. Das Verfahren der individuellen Teilhabeplanung ist auf der Internet Seite des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie beschrieben. Die Vordrucke können dort herunter geladen werden.

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