Ernteversicherung im Weinsektor (Mehrgefahrenversicherung Hagel und Frost)

  • Leistungsbeschreibung

    Extreme Wetterereignisse sind auch im Landkreis Südliche Weinstraße häufiger und erheblicher geworden. Zum Beispiel traten lokal begrenzte, starke Hagelereignisse mit hohem Risikopotenzial in den vergangenen Jahren gehäuft auf. Auch ist der frühe Austrieb eine Gefahr für die Reben, denn diese sind besonders anfällig für Schäden durch Spätfröste. Aufgrund des Klimawandels ist davon auszugehen, dass das Schadenspotenzial durch Extremwetterlagen weiter steigt. So wird dem Risikomanagement im Weinbau zukünftig eine noch größere Bedeutung zukommen. Ernteversicherungen minimieren das betriebliche Risiko und sind im Schadensfall ein wichtiges Element, um das Einkommen von Weinbaubetrieben zu stabilisieren. Daher hat das Land Rheinland-Pfalz die Unterstützung von Ernteversicherungen im Weinsektor in den Maßnahmenkatalog des Nationalen Stützungsprogramms für den Weinsektor aufgenommen.

    Unterstützungsfähig sind Prämien für Mehrgefahrenversicherungen, die Ertragsverluste und Qualitätseinbußen mindestens durch die Risiken Hagel und Frost absichern. Versicherungsprämien für Junganlagen im ersten Standjahr sind nicht unterstützungsfähig. Versicherungsprämien für Junganlagen im zweiten Standjahr sind nur unterstützungsfähig, sofern sie gegen Ertragsverluste durch Hagel und Frost versichert sind. Die Risiken müssen in einem sogenannten Kombivertrag versichert sein. Die Unterstützung bezieht sich ausschließlich auf die im Antragsjahr in der Weinbaukartei erfassten Flächen und deren Umfänge, die unter der Betriebsnummer des Antragstellers eingetragen sind. Unterstützungsfähig sind nur Versicherungsprämien für Rebflächen, die in Rheinland-Pfalz bewirtschaftet werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antragsformular
    • Anlage Unternehmensinformation
    • Versicherungsnachweis (aktuelle Beitragsrechnung und Zahlungsbeleg)
  • Rechtsgrundlage

    • Landesverordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein
    • GAP-Strategieplan
    • VO (EU) 2021/2115 
    • weitere Rechtsgrundlagen siehe Richtlinie
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