Niederlassungserlaubnis - Übertrag

  • Leistungsbeschreibung

    Inhaber eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis) müssen nach Ablauf des Reisepasses ihren Aufenthaltstitel auf den neuen Reisepass übertragen lassen.

    Hierzu ist eine persönliche Vorsprache des Betroffenen bei der Ausländerbehörde notwendig, da die Fingerabdrücke für den neuen elektronischen Aufenthaltstitel abgenommen werden müssen.

    Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

    • neuen gültigen Reisepass und bisherigen Reisepass
    • ein aktuelles biometrisches Passbild (45 mm x 35 mm)



    Weitere Unterlagen werden bei Bedarf von der Ausländerbehörde nachgefordert und sind umgehend nachzureichen.

Auf dem richtigen Weg.