Grundstücksverkauf Genehmigung beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie möchten rechtswirksam Eigentum, Rechte oder Forderungen an Ihrem Moor- und Ödland-Grundstück oder an Ihrem landwirtschaftlich und/oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstück an Dritte übertragen. Dann brauchen Sie hierfür eine Genehmigung.

    Diese wird erforderlich bei der Übertragung:

    • eines Miteigentumsanteils an einem der genannten Grundstücke;
    • eines Erbanteils an einen anderen als an einen Miterben, wenn der Nachlaß im wesentlichen aus einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb besteht;
    • der Nutzungsrechte an einem Grundstück.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Kreisverwaltung oder die Stadtverwaltung in kreisfreien Städten als untere Landwirtschaftsbehörde.

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