Grundstücksverkauf Genehmigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie möchten rechtswirksam Eigentum, Rechte oder Forderungen an Ihrem Moor- und Ödland-Grundstück oder an Ihrem landwirtschaftlich und/oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstück an Dritte übertragen. Dann brauchen Sie hierfür eine Genehmigung.
Diese wird erforderlich bei der Übertragung:
- eines Miteigentumsanteils an einem der genannten Grundstücke;
- eines Erbanteils an einen anderen als an einen Miterben, wenn der Nachlaß im wesentlichen aus einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb besteht;
- der Nutzungsrechte an einem Grundstück.
Teaser
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Kreisverwaltung oder die Stadtverwaltung in kreisfreien Städten als untere Landwirtschaftsbehörde.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Bernd KiefferAbteilungsleitung
- Frau Anja Theis