Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gewähren

  • Leistungsbeschreibung

    Mit dem Programm "Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft" (EULLa) fördert das Land Rheinland-Pfalz eine umweltschonende und nachhaltige Landwirtschaft. Die Landwirte sollen eine aktive Rolle im Umwelt- und Naturschutz übernehmen.

    Um den differierenden Zielsetzungen und spezifischen örtlichen Gegebenheiten zu entsprechen, werden Agrarumweltmaßnahmen angeboten, die den gesamten Betriebszweig oder das gesamte Unternehmen betreffen. Gleichzeitig werden auch einzelflächenbezogene Maßnahmen auf Acker und Grünland angeboten

    Die Programmteilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung bestimmter Bewirtschaftungsauflagen über einen Zeitraum von fünf Jahren.

    Folgenden Maßnahmen werden angeboten: 

    1. Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland
    2. Vielfältige Kulturen im Ackerbau
    3. Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter
    4. Anlage von Gewässerrandstreifen
    5. Umweltschonender Steil- und Steilstlagenweinbau
    6. Saum- und Bandstrukturen
    7. Umwandlung einzelner Ackerflächen in Grünland
    8. Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz
    9. Alternative Pflanzenschutzverfahren
    10. Vertragsnaturschutz Grünland
    11. Vertragsnaturschutz Kennarten
    12. Vertragsnaturschutz Weinberg
    13. Vertragsnaturschutz Acker
    14. Vertragsnaturschutz Streuobst
    15. Biotechnische Pflanzenschutzverfahren
    16. Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen
  • Teaser

    Sie führen einen landwirtschaftlichen Betrieb in Rheinland-Pfalz oder Ihre Flächen befinden sich in Rheinland-Pfalz? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahme am Programm beantragen.

  • Voraussetzungen

    Die EULLa-Programmteile richten sich vorrangig an Landwirte und Winzer, die gemäß § 1 Abs. 5 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) gewisse Mindestgrößen erfüllen.
    Darüber hinaus bestehen für einige Programmteile abweichende Zuwendungsvoraussetzungen, die z.B. Privatpersonen als Grundstückseigentümer von landwirtschaftlichen Flächen eine Programmteilnahme ermöglichen. Hier kann Ihnen ihre zuständige Kreisverwaltung (Untere Landwirtschaftsbehörde) Auskunft über die Zuwendungsberechtigung erteilen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Anträge / Formulare

    Erstantrag:

    Einer Teilnahme geht grundsätzlich immer ein EULLa Antragsverfahren voraus. Nur während dieses Antragszeitraumes können Interessierte einen Antrag auf Teilnahme an einem oder mehreren Programmteilen bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltung (Untere Landwirtschaftsbehörde) einreichen. Die Ankündigung des EULLa Antragsverfahrens erfolgt durch offizielle Pressemitteilungen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) und des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF). Auch informiert das DLR u.a. durch Zeitungsartikel über die Antragstellung.

    Die Antragsunterlagen finden Sie in unserem Fachportal Agrarumwelt. Nach fristgerechter Abgabe bearbeitet die Kreisverwaltung die Anträge und schließt bis zum Jahresende die Bewirtschaftungsverträge mit den Antragstellern. Vertragsbeginn ist jeweils zum 01. Januar des Jahres nach der Antragstellung.

    Weitergewährungsantrag:

    Die Antragstellung erfolgt bis zum 15. Mai jeden Jahres nur in elektronischer Form.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich zur Beantragung an Ihre Kreisverwaltung.

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