Jugendarbeit/ Jugendbildung

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  • Leistungsbeschreibung

    Aufgabe der Jugendarbeit ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen. Weiter eröffnet die Jugendarbeit jungen Menschen die Möglichkeit, unsere Gesellschaft aktiv mitzugestalten und so eine jugendgerechte und zukunftsorientierte Gesellschaft zu bleiben oder zu werden. Jugendarbeit unterstützt Jugendliche, die Kernherausforderungen der Lebensphase Jugend, Qualifizierung, Verselbständigung und Selbstpositionierung zu meistern. Die Angebote der Jugendarbeit sollen an den Bedarfen und Interessen junger Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Teilhabe sowie Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

    Die Jugendarbeit ist eine Pflichtleistung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe und ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Die Jugendhilfe nimmt u.a. Erziehungs- und Bildungsaufgaben wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.

    Konkret können unter Jugendarbeit vielfältige pädagogische, nicht kommerzielle, erlebnis- und erfahrungsbezogene Angebote in der Freizeit von Kindern und Jugendlichen verstanden werden. Zentral werden diese Angebote durch ein hohes Maß eigenverantwortlicher Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen geprägt. Auch  spiegelt sich in den Angeboten der Jugendarbeit wider, dass Jugendarbeit in einem besonders hohen Maße durch ehrenamtliches und freiwilliges Engagement junger Menschen geprägt ist. Darüber hinaus hat die Jugendarbeit dafür Sorge zu tragen, dass eine geeignete soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche in den unterschiedlichen Gemeinwesen bereitgehalten wird.

    Angebote der Jugendarbeit werden getragen von freien Trägern der Jugendhilfe, dazu gehören im Besonderen Jugendverbände, aber auch Vereine, Initiativen u.a. und öffentlichen Trägern, im Besonderen durch den die Jugendämter, aber auch durch Kommunalverbände, Ortgemeinden und Städten.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Die Aufgaben der Kreis- Jugendpflege erstrecken sich über verschiedene Bereiche der offenen Kinder- und Jugendarbeit: 

    • Ferien – und Freizeitangebote
    • Kinder- und Jugendtheatertage AUFGESPIELT
    • Zuschüsse für Angebote der Jugendarbeit
    • Jugendschutz
    • Fachberatung für alle in der Jugendarbeit tätigen (über Jugendleiterschulungen, Fachvorträge, Beratungsgespräche)
    • Kreisjugendring e.V.
    • Fachaufsicht über die kommunale Jugendarbeit in den Verbandsgemeinden
    • Bereitstellung einer Übersicht über Angebote der kommunalen Jugendarbeit im Landkreis
  • Zuständige Stelle

    Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße

    Kreisjugendamt Südliche Weinstraße

    Soziale Dienste - Kreisjugendpflege

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

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Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an die Kreisjugendpflege

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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