Zuschüsse Jugendarbeit

  • Leistungsbeschreibung

    Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden Zuschüsse für die außerschulische Jugendbildung (Jugendarbeit) wie

    • Soziale Bildung
    • Politische Bildung
    • Schulung ehrenamtlicher Kräfte
    • Jugendleiterausbildung
    • Kinderferientage
    • Veranstaltungen, welche die gesamte Jugend ansprechen

    gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Zuschüsse besteht nicht.

    Pro Tag und Teilnehmer werden für die Maßnahmen der

    • sozialen Bildung Zuschüsse i. H. v. 2 Euro
    • politischen Bildung Zuschüsse i. H. v. 3 Euro
    • Schulungen ehrenamtlicher Kräfte Zuschüsse i. H. v. 4 Euro
    • Jugendleiterausbildung Zuschüsse i. H. v. 4 Euro
    • Kinderferientage Zuschüsse i. H. v. 3 Euro

    gewährt. Weitere Zuschüsse errechnen sich wie folgt:

    • Für Veranstaltungen, welche die gesamte Jugend ansprechen, werden nach besonderen Gegebenheiten bis zu 40 % der ungedeckten Kosten und bis höchstens 400,00 Euro gewährt.
    • Grenzüberschreitende Veranstaltungen werden bis zu 25 % der ungedeckten Kosten bezuschusst.

    Die vollständige Richtlinie finden Sie bei den Dokumenten am Seitenende zum Download.

    Beantragung der Zuschüsse für soziale und politische Bildung, Schulungen ehrenamtlicher Kräfte, Jugendleiterschulungen und Kinderferientage:

    • Der Antrag ist bis spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme bei der Kreisverwaltung vollständig ausgefüllt einzureichen.
    • Für Maßnahmen, die nach dem 30. November eines Jahres durchgeführt werden, ist der Antrag spätestens am 20. Januar des darauf folgenden Jahres zu stellen.
    • Der Antrag steht Ihnen am Seitenende bei den Dokumenten zum Download bereit.

    Dabei bitte nicht vergessen:

    • Alle Teilnehmer müssen im Antrag eigenhändig unterschrieben haben.
    • Eine Bestätigung/Unterschrift (oder als Ersatz einen Rechnungsbeleg) der Freizeitstätte muss im Antrag vermerkt sein.
    • Der Status (S³) in der Spalte 6 muss unbedingt angegeben werden, sonst kann für die entsprechenden Teilnehmer kein Zuschuss gewährt werden.

    Beantragung von Zuschüssen für grenzüberschreitende Veranstaltungen und Veranstaltungen, die die gesamte Jugend ansprechen:

    • Bis spätestens 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung unter Beifügung eines ausführlichen Programms, bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Jugendamt, beantragen.
    • Die Zusage zur Gewährung eines Zuschusses ist abzuwarten.
    • Nach der Veranstaltung ist ein Verwendungsnachweis der Veranstaltung bei der Kreisverwaltung einzureichen.
    • Den Antrag (Richtlinie 2.3) und den dazugehörigen Verwendungsnachweis können Sie bei den Dokumenten downloaden.

    Weitere Förderungsmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage des Landesjugendamtes Rheinland-Pfalz


  • Anträge / Formulare

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