Direktzahlungen
Leistungsbeschreibung
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)ab 2023 wird auf der Basis eines GAP-Strategieplans umgesetzt, der ausgehend von gemeinsamen Zielen wie insbesondere Sicherstellung gerechter Einkommen für Landwirte, Klimaschutzmaßnahmen, Umweltpflege, Erhaltung von Landschaften und biologischer Vielfalt sowie Förderung lebendiger ländlicher Gebiete spezifisch auf die ermittelten Bedarfe eingeht und die Instrumente der EU-Agrarpolitik maßgeschneidert und regional angepasst zum Einsatz bringt.
Dabei verteilt sich die EU-Förderung auf zwei Säulen:
Die erste Säule bilden insbesondere die folgenden Direktzahlungen:
- Einkommensgrundstützung (bisher Basisprämie)
- Umverteilungseinkommensstützung (bisher Umverteilungsprämie)
- Junglandwirte-Einkommensstützung (bisher Junglandwirteprämie):
- Einjährige Ökoregelungen
- Zahlung für Mutterschafe und –ziegen sowie Zahlung für Mutterkühe
an Landwirtinnen und Landwirte, die – bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen – je Hektar landwirtschaftlicher Fläche gewährt werden
Verfahrensablauf
Zuständige Stelle
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare