Direktzahlungen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union

    Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)ab 2023 wird auf der Basis eines GAP-Strategieplans umgesetzt, der ausgehend von gemeinsamen Zielen wie insbesondere Sicherstellung gerechter Einkommen für Landwirte, Klimaschutzmaßnahmen, Umweltpflege, Erhaltung von Landschaften und biologischer Vielfalt sowie Förderung lebendiger ländlicher Gebiete spezifisch auf die ermittelten Bedarfe eingeht und die Instrumente der EU-Agrarpolitik maßgeschneidert und regional angepasst zum Einsatz bringt.

    Dabei verteilt sich die EU-Förderung auf zwei Säulen:

    Die erste Säule bilden insbesondere die folgenden Direktzahlungen:

    • Einkommensgrundstützung (bisher Basisprämie)
    • Umverteilungseinkommensstützung (bisher Umverteilungsprämie)
    • Junglandwirte-Einkommensstützung (bisher Junglandwirteprämie):
    • Einjährige Ökoregelungen
    • Zahlung für Mutterschafe und –ziegen sowie Zahlung für Mutterkühe

    an Landwirtinnen und Landwirte, die – bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen – je Hektar landwirtschaftlicher Fläche gewährt werden

  • Verfahrensablauf

    Die Antragstellung erfolgt ausschließlich in digitaler Form über die Online-Plattform LEA (Landwirtschaftlicher Elektronischer Antrag) des Landes Rheinland-Pfalz. Die Beantragung muss bis zum 15. Mai des jeweiligen Antragsjahres erfolgen.

    Die Bescheidung erfolgt dann am Ende des Kalenderjahres.

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Kreisverwaltung.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Nachweis der Eigenschaft als aktiver Betriebsinhaber zum Zeitpunkt der Antragstellung. 

    Bei der Junglandwirtprämie der Altersnachweis, Pflichtversicherungsnachweis mit Angaben über den Beginn der Zuständigkeit der Versicherung, Nachweis berufliche Qualifikation.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Beantragung muss bis zum 15. Mai des jeweiligen Antragsjahres erfolgen.

  • Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlagen der Europäischen Union:

    VERORDNUNG (EU) 2021/2115 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 2. Dezember 2021

    VERORDNUNG (EU) 2021/2116 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 2. Dezember 2021

    Und dazu gehörige delegierte Verordnungen und Durchführungsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung. 

    Rechtsgrundlagen des Bundes und des Landes:

    GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz - GAPInVeKoSG) vom 10. August 2021

    GAPInVeKoS-Verordnung vom 19. Dezember 2022

    GAP-Direktzahlungen-Gesetz – GAPDZG vom 16. Juli 2021

    GAPDirektzahlungen-Verordnung - GAPDZV vom 24. Januar 2022

    GAP-Konditionalitäten-Gesetz - GAPKondG vom 16. Juli 2021

    GAP-Konditionalitäten-Verordnung - GAPKondV vom 7. Dezember 2022

    (GAP-Finanzinteressen-Schutz- Gesetz – GAPFinISchG) vom 26.Juni 2023

    Landesverordnung zur Umsetzung und Durchführung der Rechtsvorschriften der Gemeinsamen Agrarpolitik zu den Direktzahlungen im Entwurf

  • Anträge / Formulare

Auf dem richtigen Weg.