Jagdschein für Jägerinnen und Jäger aus dem Ausland - Jahresjagdschein erstmalig beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Sofern Sie den Nachweis über eine deutsche Jägerprüfung nicht erbringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Jahresjagdschein für Ausländer beantragen.

    Der Jahresjagdschein ist auf Verlangen den Jagdschutzberechtigen und Polizeibeamten vorzuzeigen.

  • Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
    • Ihr Hauptwohnsitz ist nicht in Deutschland
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • abgelegte Jägerprüfung im Ausland, die mit der deutschen Jägerprüfung vergleichbar ist
    • Besitz eines gültigen Jagdscheins Ihres Heimatlandes
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Ausweis
    • Jagdschein des Heimatlandes
    • gegebenenfalls Zeugnis der Jägerprüfung mit gegebenenfalls ergänzenden Unterlagen
    • aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr richtet sich nach der Landesverordnung über die Gebühren der Jagdverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis). Die Gebührenhöhe hängt von der Gültigkeitsdauer ab.

    https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-JagdVwGebVRPV5Anlage

    Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..

  • Rechtsgrundlage

    § 15 Absatz 1 -  3 und 5 - 6 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


An wen muss ich mich wenden?

Den Jahresjagdschein für Ausländer beantragen Sie bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie die Jagd überwiegend ausüben möchten.

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