Ehrung der Ehrenamtlichen im Sport

  • Leistungsbeschreibung

    Unsere Sportvereine könnten ihren gesellschaftlichen Aufgaben nicht gerecht werden, wenn es die vielen Ehrenamtlichen nicht gäbe. Unzählige Stunden werden so für das Miteinander und das Erreichen von gemeinsamen Zielen im Sport investiert: Vorstände, Abteilungsleiter, Trainer, Übungsleiter, Schiedsrichter, Fahrer zu Wettkämpfen oder Turnieren, Tröster nach Niederlagen, Organisatoren von Festen, ... die Liste ließe sich unendlich fortsetzen.

    Vereine können Persönlichkeiten, die sich seit mindestens 25 Jahren in Sportvereinen engagieren und noch immer im Ehrenamt aktiv sind, für die Ehrung der Ehrenamtlichen im Sport beim Bereich „Sport“ der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße melden. Die Ehrenamtlichen im Sport werden dann für langjährige Verdienste mit der Sportehrennadel beziehungsweise der Sportehrenplakette ausgezeichnet. Beides hat der Künstler Karlheinz Zwick im April 2006 entworfen.

    Die Sportehrennadel zeigt die stilisierte Silhouette eines Gesichts mit einem angedeuteten Lorbeerkranz. Sie wird für mehr als 25-jährige ehrenamtliche Tätigkeit im Verein verliehen.

    Die Sportehrenplakette trägt die Inschrift "Landkreis Südliche Weinstraße" und zeigt einen Strauß Lorbeerblätter. Sie wird für mehr als 40-jährige ehrenamtliche Tätigkeit im Verein verliehen.

  • Voraussetzungen

    Sportehrennadel

    Die Sportehrennadel des Landkreises Südliche Weinstraße wird auf Beschluss des Sportstättenbeirats durch den Landrat an besonders verdiente Persönlichkeiten verliehen, und zwar an

    • Vorstandsmitglieder, Verbandsfunktionäre, Übungsleiter/Übungsleiterinnen, Kampfrichter/Kampfrichterinnen und andere langjährige ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die z.B. technische Dienste (Führung der Vereinsgaststätte oder eine Platzwarttätigkeit) ausüben und einem Sportverein im Landkreis Südliche Weinstraße angehören.

    • Voraussetzung für die Verleihung der Sportehrennadel ist grundsätzlich eine Tätigkeit von mindestens 25 Jahren

    • Es können nur Personen berücksichtigt werden, die eine unbezahlte, ehrenamtliche Tätigkeit ausüben. Personen, die eine über eine Aufwandsentschädigung hinausgehende Bezahlung erhalten, können nicht berücksichtigt werden.

    Sportehrenplakette

    Die Sportehrenplakette des Landkreises Südliche Weinstraße wird auf Beschluss des Sportstättenbeirats durch den Landrat an besonders verdiente Persönlichkeiten im Sport verliehen.

    Voraussetzung für die Auszeichnung ist:

    • Eine in der Regel mindestens 40jährige ehrenamtliche Tätigkeit.

    • Ansonsten gelten die gleichen Kriterien wie für die Verleihung der Sportehrennadel.


    Sportehrennadel und Sportehrenplakette werden nur an noch aktive ehrenamtliche Mitarbeiter verliehen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Ehrungsabend für die Ehrenamtlichen im Sport im Landkreis Südliche Weinstraße findet im Jahr 2024 am 14. November, 19 Uhr, im Rassiga-Keller in Maikammer statt.

    Meldungen sollten bis spätestens t. Monat bei Heiko Pabst, Persönlicher Referent des Landrats, eingereicht werden.

    Rückfragen beantwortet gerne Heiko Pabst unter heiko.pabst@suedliche-weinstrasse.de oder 06341/940-105.

  • Anträge / Formulare


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