BAföG für schulische Ausbildungen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt junge Menschen dabei, eine schulische Ausbildung zu absolvieren und gleichzeitig ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.

    WER  hat Anspruch auf BAföG?

    Eine Ausbildungsförderung nach dem BAföG können Schüler erhalten, die eine schulische Ausbildung an Berufsfachschulen, Höheren Berufsfachschulen und Fachschulen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, absolvieren. Dies gilt ebenso für Fachoberschulen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.

    Auch der Besuch von Abendschulen und Kollegs, höheren Fachschulen und Hochschulen kann gefördert werden.


    WIE  hoch ist der Förderbetrag?

    Der monatliche Zuschuss kann je nach Höhe des Elterneinkommens bis zu 276,00 € für Schüler, die noch bei den Eltern wohnen, und bis zu 666,00 € für auswärts wohnende Schüler betragen.

    Bei dem Förderbetrag handelt es sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.


An wen muss ich mich wenden?

Für die Beantragung von Schüler-BAföG ist i. d. R. das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern zuständig, für die Beantragung von Studenten-BAföG die BAföG-Stelle an der Hochschule.

Wenn Ihre Eltern im Landkreis Südliche Weinstraße wohnhaft sind, wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterinnen des Amts für Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße:

Frau Ute Krauß  (Buchstaben A bis Q):
Tel.: 06341 – 940 745, E-Mail: ute.krauss@suedliche-weinstrasse.de

Frau Marion Burger (Buchstaben R bis Z):
Tel.: 06341 – 940 746, E-Mail: marion.burger@suedliche-weinstrasse.de

Zuständige Abteilungen

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