Aufstiegs-BAföG für Weiterbildungen
Leistungsbeschreibung
Das Aufstiegs-BAföG ist ein Förderangebot für alle Menschen, die eine berufliche Fortbildung anstreben, zur finanziellen Unterstützung während der Maßnahme.
Es beinhaltet bei Vollzeitmaßnahmen den monatlichen Beitrag zum Lebensunterhalt und falls Lehrgangs- und Prüfungsgebühren anfallen, die anteilige Übernahme dieser Kosten sowie die Vergabe eines Darlehens über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei Teilzeitmaßnahmen werden nur die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bezuschusst.
WER hat Anspruch auf Aufstiegs-BAföG?
Eine Förderung der Aufstiegsfortbildung nach dem AFBG können Personen erhalten, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben und sich auf einen höherwertigen Fortbildungsabschluss vorbereiten.
WIE hoch ist der Förderbetrag?
Der monatliche Unterhaltsbeitrag kann bis zu 882,00 € betragen, inklusive Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen 1.019,00 €.
Es handelt sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Der Maßnahmebeitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (inkl. Meisterstück) besteht zu 50 Prozent aus einem Zuschussanteil und zu 50 Prozent aus einem Darlehensanteil. Bei bestandener Prüfung wird die Hälfte des Darlehens erlassen.
Verfahrensablauf
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Für die Beantragung von Leistungen nach dem AFBG ist das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Antragsteller zuständig.
Wenn Sie im Landkreis Südliche Weinstraße wohnhaft sind, wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterinnen des Amts für Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße:
Frau Ute Krauß (Buchstaben A bis Q):
Tel.: 06341 – 940 745, E-Mail: ute.krauss@suedliche-weinstrasse.de
Frau Marion Burger (Buchstaben R bis Z):
Tel.: 06341 – 940 746, E-Mail: marion.burger@suedliche-weinstrasse.de