Trinkwasser(allgemein)
Leistungsbeschreibung
Trinkwasser ist unser "Lebensmittel Nr. 1". Es muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich, rein und Appetit anregend sein. Dieses Erfordernis gilt als erfüllt, wenn bei der Wassergewinnung, der Wasseraufbereitung und der Verteilung die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und die Untersuchungsergebnisse der Wasserproben ohne Beanstandung sind. Für die Überwachung der Einhaltung dieser Erfordernisse ist das Gesundheitsamt die zuständige Behörde.
Weiter Informationen zur Überwachung des Trinkwasser finden sie hier ; Informationen zur Anzeige von Trinkwasseranlagen und Hausbrunnen hier
Verfahrensablauf
Rechtsgrundlage
Unterstützende Institutionen
Anträge / Formulare