Abteilungen
Zuständigkeiten
- Anzeige einer überwachungspflichtigen Einrichtung nach §14 des Landesgesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGdG - Heilberufsüberwachung)
- Anzeige einer überwachungspflichtigen Einrichtung nach §7 des Landesgesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGdG)
- Anzeige von Trinkwasseranlagen und Hausbrunnen
- Hygieneüberwachung von medizinischen, pflegerischen und kosmetischen Einrichtungen
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