Schülerbeförderung
Beschreibung
Die notwendige Beförderung von Schülern obliegt den öffentlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen der Gemeinden und Schulverbände, sowie die übrigen Schulen die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Schüler ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die jeweiligen Stadt- oder Landkreise erstatten die notwendigen Kosten der Beförderung nach Abzug eines Eigenanteils oder sie gewähren einen Zuschuss zu den Kosten. Ein Rechtsanspruch auf Einrichtung eines Beförderungsangebots besteht jedoch nicht.
Leistungen
Formulare
- Schülerfahrkarten allgemeine Hinweise
- Ersatzfahrkarten PalatinaBus (Stand 01_2024)
- Ersatzfahrkarten RNV (Stand 01_2024)
- Fahrkartenantrag Sekundarstufe I (Kl. 1-10)
- Fahrkartenantrag Sekundarstufe II (Kl. 11-13, Höhere Berufsfachschule und Berufsvorbereitung, Berufsfachschule I + II)
- Schülerfahrkarten Infobrief für Sekundarstufe I
- Schülerfahrkarten Infobrief für Sekundarstufe II