Drei Kandidaten für die Landratswahl


Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 21. Mai 2017 an alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Bürgerinnen und Bürger des Landkreises versandt. Auf Antrag bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Dieser kann entweder auf der zugestellten Wahlbenachrichtigung oder per E-Mail beantragt werden. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss spätestens bis 26. Mai 2017 Einwendungen erheben.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis zum 9. Juni 2017, 18:00 Uhr beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen und bei plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr. Die Wahlbriefe können bei der jeweils zuständigen Verbandsgemeinde eingereicht werden.

Die nächste Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses findet am 14. Juni 2017 um 17:00 Uhr statt.

Auf dem richtigen Weg.