Anträge auf Lernmittelfreiheit für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Südliche Weinstraße für das Schuljahr 2017/2018 - Antragsfrist noch bis zum 15.03.2017


Die Frist zur Beantragung der Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) endet am 15.03.2017.
Sofern noch Unklarheit darüber besteht, welche Schule die Schülerin oder der Schüler im neuen Schuljahr besuchen wird, empfehlen wir Ihnen aus Gründen der Fristwahrung trotzdem einen Antrag auf Lernmittelfreiheit zu stellen.
Sollte die Schülerin oder der Schüler nach Antragsstellung eine andere Schule innerhalb von Rheinland-Pfalz besuchen, wird die Entscheidung über den Antrag für die neue Schule übernommen.

Anträge, die nach dem oben genannten Termin eingehen, können generell nicht mehr für das Schuljahr 2017/2018 berücksichtigt werden.

Sollten Sie bis zum 15.03.2017 keinen Antrag gestellt bzw. eine Ablehnung erhalten haben, besteht noch die Möglichkeit, an der Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Schulbuchausleihe) teilzunehmen. Hierzu werden den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig Informationen per Elternbrief zur Verfügung gestellt.

Für Rückfragen stehen Ihnen in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Gebäude der
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau, folgende Personen zur Verfügung:
Petra Messemer, Zimmer 204, Tel.: 06341/940-126,
eMail: petra.messemer@suedliche-weinstrasse.de,
Susanne Rinck, Zimmer 204, Tel.: 06341/940-171,
eMail: susanne.rinck@suedliche-weinstrasse.de,
Mona Eisenmann, Zimmer 203, Tel.: 06341/940-172,
eMail: mona.eisenmann@suedliche-weinstrasse.de, und
Martina Bies, Zimmer 203, Tel.: 06341/940-174,
eMail: martina.bies@suedliche-weinstrasse.de.

Auf dem richtigen Weg.