Fachmarktzentrum Rohrbach - Stadt und Landkreis im Gespräch mit Ortsgemeinde und Investor


Einvernehmlich vereinbart wurde, dass die Fachanwälte der Stadt und des Investors sehr zeitnah Kontakt zueinander aufnehmen, um die Rechtspositionen auszutauschen und gegebenenfalls erkennbare Kompromisslinien auszuloten. Um ihre Rechtsposition nach dem Landesplanungsrecht zu wahren, wird die Stadt unabhängig davon beim Verwaltungsgericht Neustadt einen Antrag auf aufschiebende Wirkung ihres Widerspruches gegen die Baugenehmigung einreichen. Alle beteiligten Seiten waren sich jedoch einig, dass parallel dazu die Gespräche über eine außergerichtliche Lösung fortgesetzt werden sollen.

Auf dem richtigen Weg.