Abfallgebühren: Bescheide für 2017 ab 14. Januar im Versand


Auf Grund der Vielzahl der Bescheide werden Rückfragen, Meldungen und Änderungswünsche beim Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft (EWW) in den ersten Wochen nach Versand erfahrungsgemäß stark ansteigen und die Telefone dadurch sehr beansprucht sein. Es wird daher empfohlen, die Kontaktaufnahme schriftlich vorzunehmen.

Allgemeine Informationen und Hinweise zur Abfallwirtschaft können auch dem SÜW Wertstoff-Ratgeber 2017 und der Homepage des Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft unter
https://www.suedliche-weinstrasse.de/deeinrichtungen/eww/index.php entnommen werden.

Die Gebühren bleiben 2017 ebenso wie in den drei Vorjahren unverändert.

Bürgern, die ihre Gebühren bisher mittels Banküberweisung entrichtet haben, wird empfohlen, diese per Bankabbuchung einziehen zu lassen, wie dies in weit über 80% der Fälle schon erfolgt. Hierzu ist die schriftliche Erteilung eines SEPA-Mandates (frühere Bezeichnung: Bankeinzugsermächtigung) mit Originalunterschrift erforderlich (nicht per Fax oder Mail); der Vordruck ist auf der Rückseite des Bescheides aufgedruckt.

Bei Überweisungen von Gebühren muss zur korrekten Verbuchung das vollständige Aktenzeichen im Feld „Verwendungszweck“ enthalten sein.

Auf dem richtigen Weg.