Mit Vorsorgemaßnahmen heute schon an morgen denken: Betreuungsvereine und Betreuungsbehörde informieren umfangreich und kostenlos


„Es ist wichtig, dass es zentrale Anlaufstellen für Hilfesuchende gibt. Durch die wertvolle Arbeit der Betreuungsbehörde und den Betreuungsvereinen gibt es diese Anlaufstellen, die Bürgerinnen und Bürger umfangreich beraten können. Ich freue mich sehr, dass ich diese Arbeit durch eine Spende der Sparkassenstiftung Südliche Weinstraße unterstützen kann. Mein Dank gilt der Betreuungsbehörde, den Betreuungsvereinen und allen, die Hilfebedürftigen eine Brücke bauen, Hindernisse mit oder für diese zu überwinden und zu einer Vertrauensperson werden“, so Landrat Dietmar Seefeldt.

Die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine hat es sich zur Aufgabe gemacht, Beratungen so zu gestalten, dass eine verantwortungsvolle Entscheidungsbasis entsteht. Sie beraten beispielsweise bei den Fragen „wie finde ich einen Pflegeplatz?“, „wie organisiere ich eine ambulante Pflege?“ aber auch in Krisensituationen oder bei verschiedenen Antragstellungen. Durch Förderungen von Kommunen und dem Land Rheinland-Pfalz sind die Angebote allesamt kostenlos.

Auch der Leiter der Betreuungsbehörde des Landkreises Südliche Weinstraße, Roland Held, weiß: „Wenn rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen gefordert sind, können weder Ehepartner noch die eigenen Kinder automatisch die gesetzliche Vertretung vornehmen. Im Gesetz haben nur Eltern gegenüber ihrer minderjährigen Kinder die Befugnis zur Entscheidung und Vertretung in allen Angelegenheiten. Für einen Volljährigen hingegen können die Angehörigen nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben; nämlich auf Grund einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht oder wenn sie gerichtlich bestellter Betreuer sind“.

Die Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine bieten über die Beratungen hinaus auch viele Veranstaltungen an. Am 13. Mai findet die Gesundheitsmesse in Herxheim statt, bei dem die Betreuungsbehörde und die Betreuungsvereine mit einem Infostand vertreten sind. Jeweils am ersten Dienstag im Quartal findet das „Betreuercafé“ statt, bei dem ehrenamtliche Betreuer, Bevollmächtigte und interessierte Bürger zum Austausch über aktuelle Themen eingeladen sind. Ein Highlight, das es sich bereits jetzt vorzumerken lohnt, ist das diesjährige Fest der Begegnung, das am 17. August mit musikalischen Darbietungen, Infoständen und vielen weiteren Überraschungen stattfindet.

Information und Beratungen zu allen Betreuungsfragen, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen erhalten Sie kostenlos durch die Betreuungsbehörde des Landkreises, Roland Held, unter der Telefonnummer 06341-940 650, beim AWO Betreuungsverein SÜW e.V., Johannes Pfeiffer, unter 06341-9182 81, beim Betreuungsverein der Lebenshilfe e.V., Margreth Becker-Echternach, unter 06348-3269 109 und beim SKFM Betreuungsverein SÜW e.V., Michael Falk, unter 06341-55 323. Die Betreuungsbehörde SÜW und die Betreuungsvereine bieten Beratungen -auch zu Hause-, Vorträge, Broschüren, Vordrucke und Flyer zu den o.g. Themen an.

Hintergrund:

Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie schon heute eine Vertrauensperson, die einmal im Bedarfsfall als rechtlicher Betreuer vom Gericht für Sie bestellt wird.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person, der Sie absolut vertrauen, ermächtigen, Sie in allen Angelegenheiten zu vertreten. Diese Angelegenheiten sollten aber detailliert angeführt werden, da Sie sonst in der Praxis Probleme bekommen. Auch die Frage nach der Gesundheitsfürsorge, Pflegebedürftigkeit und der Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen kann in der Vollmacht geregelt werden.
In einer Patientenverfügung, die nicht vorgeschrieben ist, legen Sie heute Entscheidungen über den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen (beispielsweise auch Infusionen, Magensonde) fest, die dann ab sofort bindend sind.


Auf dem richtigen Weg.