Agrarförderung: Beweidung oder Schnittnutzung für Futterzwecke von ökologischen Vorrangflächen mit Zwischenfrüchten


Der betriebsindividuelle Zeitraum beginnt dabei nicht an einem für alle Landwirte gleichen Tag, sondern mit dem Ablauf des letzten Tages, an dem die Aussaat der Zwischenfrüchte auf den Vorrangflächen des jeweiligen Betriebs erfolgt ist. Bei mehreren Aussaatterminen gilt der Termin nach der letzten Aussaat. Kann dieser Aussaattermin nicht hinreichend nachgewiesen werden, tritt an seine Stelle der früheste Tag, für den ein solcher Nachweis erbracht werden kann.
Diese Regelung wird bei Inkrafttreten nach derzeitigem Stand in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, mit Ausnahme der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der kreisfreien Städte Landau und Neustadt, angeboten werden. Für den Fall, dass die Nutzung der ÖVF-Zwischenfruchtflächen auch in der Südpfalz freigegeben wird, sind folgende Punkte zu beachten:

Unabhängig vom Inkrafttreten der geplanten Regelung wird Betriebsinhabern, die von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen wollen, dringend empfohlen, bereits jetzt schon Folgendes zu beachten/veranlassen:
- Unverzügliche, formlose und schriftliche Anzeige des (letzten) Aussaattermins der Zwischenfrüchte auf Vorrangflächen bei der jeweils zuständigen Kreisverwaltung;
- Beschaffung hinreichender Belege der Aussaat (Fotos mit automatisch erzeugter Orts- und Datumsanzeige von den bestellten Flächen, Rechnungen von Lohnunternehmern, aus denen das Datum der Aussaat und die betreffenden Schläge ersichtlich sind, usw.).
- Findet die Beweidung oder Schnittnutzung für Futterzwecke durch oder für Dritte statt, ist ebenfalls ein entsprechender Beleg erforderlich.
Achtung: Alle Belege sind spätestens mit Einreichung des Antragsformulars vorzulegen. Die Formulare sowie der vorgefertigte Beleg für die Abgabe zur Futternutzung werden in Kürze von den betroffenen Kreisverwaltungen bereitgestellt.

Bei weitergehenden Fragen steht Ihnen Herr Kieffer, Telefon 06341/940370, Mail, Bernd.Kieffer@suedliche-weinstrasse.de, zur Verfügung.

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