Entwurf des Kreishaushalts auch digital abrufbar


Die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises haben die Möglichkeit in den Haushaltsentwurf Einsicht zu nehmen und Vorschläge zu unterbreiten. Neben der Einsichtnahme in ein gedrucktes Entwurfsexemplar des Haushaltsentwurfs in der Kreisverwaltung besteht auch die Möglichkeit der digitalen Einsichtnahme im Internet. Der Haushaltsentwurf ist auf der Homepage des Landkreises (www.suedliche-weinstrasse.de) in der Rubrik „Verwaltung & Politik“ unter dem Punkt „Kreisrecht“ abrufbar.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass Vorschläge von Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises zum Kreishaushalt schriftlich bei der Kreisverwaltung (Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Referat Z2, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau) einzureichen sind.

Der Haushaltsentwurf für das kommende Jahr sieht im Ergebnishaushalt Erträge von 171.483.200 Euro und Aufwendungen in Höhe von 175.630.400 Euro vor. Es besteht somit ein Fehlbedarf in Höhe von 4.147.200 Euro.
Verbesserungen im Teilhaushalt „Allgemeine Finanzwirtschaft“, hauptsächlich bedingt durch die gestiegene Steuerkraft der umlagepflichtigen Gebietskörperschaften, stehen Defizitsteigerungen u.a. in den Teilhaushalten „Soziales“ durch Mehraufwendungen bzw. nicht auskömmliche Erstattungen und „Schulen“ durch Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogrammes, KI 3.0 Kapitel II, gegenüber.
Investitionsauszahlungen sind in Höhe von 8.277.300 Euro vorgesehen. Neben erforderlichen Bestandsausbauten von Kreisstraßen, Investitionszuwendungen für Kindertagesstätten und Investitionen im Bereich Brand- und Katastrophenschutz bzw. im Bereich der Schulen ist als größte Einzelposition die Auszahlungsermächtigung für den Breitbandausbau im Landkreis in dem Haushaltsentwurf enthalten.

Auf dem richtigen Weg.