Abfallgebühren: Bescheide für 2018 werden ab 15. Januar versendet


Aufgrund der Vielzahl der Bescheide werden die Rückfragen, Meldungen und Änderungswünsche beim Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft (EWW) in den ersten Wochen nach dem Versand erfahrungsgemäß stark ansteigen und die Telefone dadurch sehr beansprucht sein. Vom EWW wird daher empfohlen, die Kontaktaufnahme schriftlich vorzunehmen.

Allgemeine Informationen und Hinweise zur Abfallwirtschaft können auch dem SÜW Wertstoff-Ratgeber 2018 und der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße unter https://www.suedliche-weinstrasse.de/deeinrichtungen/eww/index.php entnommen werden.

Zur Bezahlung werden folgende wichtige Hinweise erteilt:
Bürgern, die ihre Gebühren bisher mittels Banküberweisung entrichtet haben, wird empfohlen, diese per Lastschrift einziehen zu lassen, wie dies schon in weit über 80 % der Fälle erfolgt.
Hierzu ist die schriftliche Erteilung eines SEPA-Mandates (frühere Bezeichnung: Bankeinzugsermächtigung) erforderlich; der Vordruck ist auf der Rückseite des Bescheides aufgedruckt und kann – mit Unterschrift versehen – per Brief, Fax oder als Mailanhang zurückgesendet werden.

Bei Überweisungen von Gebühren muss zur korrekten Verbuchung das vollständige Aktenzeichen im Feld „Verwendungszweck“ enthalten sein.

Auf dem richtigen Weg.